Rechtsbehelfsverfahren


Finanzbehörden werden regelmäßig dadurch tätig, dass sie durch einen Verwaltungsakt (z. B. einem Steuerbescheid) etwas fordern, erlauben oder versagen. Diesen Verwaltungsakten stehen Beteiligte nicht schutzlos gegenüber. Artikel 19 IV des Grundgesetzes gewährt Anspruch auf effektiven Rechtsschutz.

Steuerliche Verwaltungsakte können in einem außergerichtlichen (§§ 347-368 AO) und einem gerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren nach der Finanzgerichtsordnung (FGO) überprüft werden.

Neben der kontinuierlichen und individuellen Beratung und Vertretung bei allen Streitigkeiten mit Behördenentscheidungen in Abgabenangelegenheiten übernehmen wir die Führung von Rechtsbehelfsverfahren vor den Verwaltungsbehörden und Finanzgerichtsprozessen über den Bundesfinanzhof bis zum Europäischen Gerichtshof. Wir verfügen diesbezüglich über langjährige Expertise und haben zum Beispiel vor dem EuGH das Urteil erwirkt, nach dem auch Personengesellschaften unter weiteren Voraussetzungen Organgesellschaften einer umsatzsteuerlichen Organschaft sein können (https://curia.europa.eu/juris/).

Wir verfügen diesbezüglich über langjährige Expertise.