Testamentsvollstreckung


Erbrecht hat die Funktion, das Privateigentum als Grundlage der eigenverantwortlichen Lebensgestaltung mit dem Tod des Eigentümers nicht untergehen zu lassen, sondern seinen Fortbestand im Wege der Rechtsnachfolge zu sichern (BVerfGE NJW 95, 2977). Damit soll gesichert werden, dass erworbenes Hab und Gut nicht verloren geht, sondern entweder zielgerichtet jemandem zugewendet wird oder das Vermögen in der Familie übergeht.

Um sicherzustellen, dass der im Testament oder Erbvertrag verfügte letzte Wille im Fall der Fälle auch so vollzogen wird, wie angeordnet, bietet sich die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers an, der den Nachlass im Erbfall verteilt bzw. einige Zeit verwaltet.

Die Geschäftsführer der BUSS Steuerberatungsgesellschaft übernehmen Testamentsvollstreckungen, wobei sie zu Ihrem Vorteil der Überwachung durch die Berufskammer und ihren Berufspflichten (u. a. Verschwiegenheit, Gewissenhaftigkeit) unterliegen.